Gesetzlich Versicherte
Sofern Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, werden die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung von der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Privatversicherte und Beihilfe-Versicherte
Sofern eine Indikation für eine psychotherapeutische Behandlung vorliegt, werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie in der Regel von den Privaten Krankenkassen oder der Beihilfe übernommen. Welcher Umfang der Leistungen erstattet wird, ist sehr unterschiedlich und hängt von den jeweiligen Traifbedigungen ab.
Nehmen Sie daher bitte im Vorfeld Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf, um abzuklären, unter welchen Voraussetzungen Sie eine ambulante psychotherapeutische Behandlung bei einem Psychologischen Psychotherapeuten mit Approbation und Arztregistereintrag wahrnehmen können.
Selbstzahler
Es besteht auch die Möglichkeit, die Kosten für eine ambulante Psychotherapie selbst zu tragen. Das Honorar wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten – GOP (analog zur Gebührenordnung für Ärzte – GOÄ), Verhaltenstherapie, berechnet.